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Anwendungen des Agenturvertrages

Folgende Agenten sind zu unterscheiden:

  • Der Vermittlungsagent:
    • Er vermittelt Geschäfte, schliesst diese aber nicht als Stellvertreter für den Auftraggeber selber ab.
  • Der Abschlussagent:
    • Schliesst als direkter Stellvertreter des Auftraggebers die Verträge selbständig ab.
  • Der Agent im Nebenberuf:
    • Nebenberufliche Tätigkeit.
  • Der Versicherungsagent:
    • Gemäss  Art. 34 VVG, ist der Versicherungsagent gemäss einer gesetzlichen Vermutung zu allen Handlungen ermächtigt ist, welche die Tätigkeit eines Versicherungsagenten gewöhnlicherweise mit sich bringt.


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