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Entschädigungsansprüche

Es bestehen die folgenden Entschädigungsansprüche:

  • Wenn der Auftraggeber den Agenten an der erfolgreichen Tätigkeit hindert.
  • Kundschaftsentschädigung nach Beendigung des Agenturverhältnisses für Agenten und dessen Rechtsnachfolger (z.B. Erben).
  • Karenzentschädigung wenn nachträgliches Konkurrenzverbot.


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