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Rechte und Pflichten des Agenten

Der Agent muss sorgfältig tätig werden.

Dies beinhaltet folgendes:

  • Der Agent ist zum Tätigwerden verpflichtet.
  • Der Agent untersteht gemäß OR 418c I den gleichen Sorgfaltspflichten wie der ordentliche Kaufmann (OR 398 und 321e II).
  • Der Agent haftet für seine Sorgfalt aus Vertrag (OR 97I).


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