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Weisungsbefolgungspflicht

  • Der Agent ist grundsätzlich selbständiger Unternehmer und hat keine Weisungen zu befolgen.
  • Betreffen die Weisungen aber nachträglich ein konkret abzuschließendes oder zu vermittelndes Geschäft, so hat er sich an die Weisungen zu halten.
  • Seinen Betrieb führt er aber ohne Weisungsgebundenheit.


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