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Abgrenzungen

  • Zum Vorvertrag
    • Der Alleinvertriebsvertrag ist ein Rahmenvertrag und damit nicht wie der Vorvertrag ein Dauerschuldverhältnis.
  • Zum Kaufvertrag
    • Die einzelnen Bezüge beruhen an aller Regel auf einen Kaufvertrag. Der Alleinvertriebsvertrag erledigt sich jedoch nicht mit einen einzelnen Geschäft, sondern ist auf Dauer abgeschlossen. Damit ähnelt er dem Sukzessivlieferungsvertrag.
  • Zum Arbeitsvertrag
    • Entscheidend ist bei dieser Abgrenzung die Unterordnung. Entgegen dem Arbeitnehmer ist der Händler selbständiger Unternehmer.
    • vgl. www.arbeits-vertrag.ch
  • Zum Auftrag und Agenturvertrag
    • Der Händler handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, also weder in direkter oder indirekter Stellvertretung.

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