Begriff, Parteien und Arten
- Ein Alleinvertriebsvertrag liegt vor, wenn sich der Lieferant verpflichtet, dem Händler (Alleinvertreter) ein
- örtlich begrenztes,
- sachlich begrenztes,
- ausschließliches (Exklusivität) und
- evtl. auch zeitlich begrenztes
- Bezugsrecht für bestimmte Waren einzuräumen, die sie diesem liefert. Im Gegenzug verpflichtet sich der Händler, die entsprechenden Waren gegen Entgelt zu beziehen und den Verkauf im Vertragsgebiet zu fördern.
- Es handelt sich um einen Innominatkontrakt, der im Gesetz nicht geregelt ist.
- Der Alleinvertriebsvertrag findet sich vor allem:
- In der Automobilindustrie
- Im Vertrieb von Dienstleistungen
- In der Kosmetikindustrie
- In der Maschinenindustrie
- Er ist als Rahmenvertrag konzipiert, die einzelnen Warenbezüge selber beruhen auf eigenständigen Kaufverträgen.
- Beim Alleinvertriebsvertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis.
- Typisch ist die Absatzförderungspflicht des Alleinvertreters, ähnlich dem Agenturvertrag (OR 418c I, OR 418 f I).