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Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag

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Vertragsinhalt

Rechtsgebiet:
Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag
Stichworte:
Vertriebsrecht, Vertriebsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Alleinvertriebsvertrag sind vor allem zu regeln:

Pflichten des Lieferanten

Den Lieferanten treffen insbesondere folgende Pflichten:

  • Lieferung der Vertragsprodukte zu den vereinbarten Bedingungen
  • Zuweisung eines bestimmten Absatzrayons an den Abnehmer
  • Unterlassung des direkten oder indirekten Eigenabsatzes im Absatzrayon des Abnehmers
  • Unterstützung des Abnehmers beim Vertrieb (Vertriebsförderung)
  • Dulden der vereinbarten Nutzung und des Gebrauchs von Marken und Kennzeichenrechten durch den Abnehmer

Pflichten des Abnehmers

Der Abnehmer ist seinerseits zu folgendem verpflichtet:

  • Produktebezug
    • verbunden mit
      • Mindestbezugspflicht
      • Verbot, Konkurrenzprodukte zu kaufen und zu vertreiben
    • Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises für die abgerufenen und gelieferten Produkte
    • Absatzförderung im zugewiesenen Absatzrayon
    • Einhaltung vereinbarter Vertriebsbindungen
    • Wahrung des Geschäftsgeheimnisse und sonst vertraulich erklärten Tatsachen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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