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Begriff, Parteien und Arten

Bei der Einkaufs- und Verkaufskommission verpflichtet sich der Kommissionär gegen eine Provision, in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung des Kommittenten, bewegliche Sachen oder Wertpapiere zu kaufen (Einkaufskommission) oder zu verkaufen (Verkaufskommission).

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