Drucken/Print

Begriff, Parteien und Arten

Der Frachtvertrag regelt das Verhältnis zwischen der Absenderin und dem Frachtführer. Dabei verpflichtet sich der Frachtführer, gegen eine Vergütung (sog. Frachtlohn) Sachen zu transportieren.

  • Es gibt in diesem Bereich zahlreiche internationale Abkommen zu beachten.
  • Auch der Frachtvertrag ist ein „verkappter“ Werkvertrag, es gibt auch hier eine „Erfolgshaftung“.
  • In der Regel liegt ein Dreiparteienverhältnis mit zwei abgeschlossenen Verträgen – oft ein Grundgeschäft im Valutaverhältnis und einem Frachtvertrag zur Leistungserfüllung – vor:

Überblick Frachtvertrag

Illustration: Überblick Frachtvertrag

weiterempfehlen:

  • del.icio.us
  • Facebook
  • email
  • LinkedIn
  • Twitter