Begriff, Parteien und Arten
Der Frachtvertrag regelt das Verhältnis zwischen der Absenderin und dem Frachtführer. Dabei verpflichtet sich der Frachtführer, gegen eine Vergütung (sog. Frachtlohn) Sachen zu transportieren.
- Es gibt in diesem Bereich zahlreiche internationale Abkommen zu beachten.
- Auch der Frachtvertrag ist ein „verkappter“ Werkvertrag, es gibt auch hier eine „Erfolgshaftung“.
- In der Regel liegt ein Dreiparteienverhältnis mit zwei abgeschlossenen Verträgen – oft ein Grundgeschäft im Valutaverhältnis und einem Frachtvertrag zur Leistungserfüllung – vor:








