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Abgrenzungen zu anderen Vertriebsverträgen

  • Zum Agenturvertrag:
    • Der Agent befindet sich in einem Dauerschuldverhältnis und muss im Unterschied zum Mäkler tätig werden. Der Mäkler tätigt nur einzelne, bestimmte Geschäfte.
  • Zum Kommissionsvertrag:
    • Der Kommissionär schließt Verträge ab. Sein Tätigkeitsgebiet ist auf bewegliche Sachen und Wertpapiere beschränkt.
  • Zum einfachen Auftrag:
    • Dieser wird dann angenommen, wenn der Lohn des Vermittlers unabhängig vom Erfolg geschuldet ist. Der Auftrag kann auch unentgeltlich sein und der Beauftragte ist zum Tätigwerden verpflichtet.


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