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Entstehung des Vertrags

  • Der Mäklervertrag ist an keine Form gebunden.
  • Konkludente Vereinbarungen sind zulässig.
  • Der stillschweigende Abschluss eines Mäklervertrags ist aber ausgeschlossen, falls bereits der künftige Vertragspartner den Mäkler selbst beauftragt hat.

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