Folgende Agenten sind zu unterscheiden:
- Der Vermittlungsagent:
- Er vermittelt Geschäfte, schliesst diese aber nicht als Stellvertreter für den Auftraggeber selber ab.
- Der Abschlussagent:
- Schliesst als direkter Stellvertreter des Auftraggebers die Verträge selbständig ab.
- Der Agent im Nebenberuf:
- Nebenberufliche Tätigkeit.
- Der Versicherungsagent:
- Gemäss Art. 34 VVG, ist der Versicherungsagent gemäss einer gesetzlichen Vermutung zu allen Handlungen ermächtigt ist, welche die Tätigkeit eines Versicherungsagenten gewöhnlicherweise mit sich bringt.