Der Agent muss sorgfältig tätig werden.
Dies beinhaltet folgendes:
- Der Agent ist zum Tätigwerden verpflichtet.
- Der Agent untersteht gemäß OR 418c I den gleichen Sorgfaltspflichten wie der ordentliche Kaufmann (OR 398 und 321e II).
- Der Agent haftet für seine Sorgfalt aus Vertrag (OR 97I).