- Der Agent ist grundsätzlich selbständiger Unternehmer und hat keine Weisungen zu befolgen.
- Betreffen die Weisungen aber nachträglich ein konkret abzuschließendes oder zu vermittelndes Geschäft, so hat er sich an die Weisungen zu halten.
- Seinen Betrieb führt er aber ohne Weisungsgebundenheit.