Der Alleinvertriebsvertrag ist ein Rahmenvertrag und damit nicht wie der Vorvertrag ein Dauerschuldverhältnis.
Zum Kaufvertrag
Die einzelnen Bezüge beruhen an aller Regel auf einen Kaufvertrag. Der Alleinvertriebsvertrag erledigt sich jedoch nicht mit einen einzelnen Geschäft, sondern ist auf Dauer abgeschlossen. Damit ähnelt er dem Sukzessivlieferungsvertrag.
Zum Arbeitsvertrag
Entscheidend ist bei dieser Abgrenzung die Unterordnung. Entgegen dem Arbeitnehmer ist der Händler selbständiger Unternehmer.