Es bestehen meistens vielfältige Abnehmerpflichten:
- Abnahmeverpflichtung
- Vertriebsförderung des Produkts (inkl. Werbung)
- Kundendienst
- Marktforschung
- Lagerhaltung
- Ersatzteildienst
Ein Abnehmer kann sich aber auch weitergehenden Vertriebsbindungen unterwerfen:
- Direktlieferverbote
- Querlieferverbote
- Selektiver Vertrieb
- Preisbindungen