In Wirtschaftspraxis sind vor allem zwei Vertragstypen anzutreffen:
- Alleinvertriebsvertrag ohne Integration des Abnehmers in die Vertriebsorganisation des Lieferanten
- Ausschliessliche Lieferpflicht des Lieferanten und Mindestbezugspflicht des Abnehmers
- Alleinvertriebsvertrag mit Integration des Abnehmers in die Vertriebsorganisation des Lieferanten
- Lieferpflicht des Lieferanten, Mindestbezugspflicht des Abnehmers und Vertriebsbindungsklausel