Ob der Abnehmer während der Bestandesdauer des Alleinvertriebsvertrags einem Konkurrenzverbot untersteht, ist umstritten. Je intensiver der Abnehmer ins Vertriebssystem des Lieferanten eingebunden ist, desto höhere Treue-Anforderungen dürften an ihn gestellt werden dürfen.
Lehre und Rechtsprechung befürworten grundsätzlich ein nachvertragliches Konkurrenzverbot in Analogie zum Agenturvertrag (vgl. OR 418d).
Weiterführende Informationen
- Konkurrenzverbot und Alleinvertriebsvertrag | konkurrenzverbot.ch