Der Alleinvertriebsvertrag ist ein sog. Innominatkontrakt (nicht gesetzlich geregelter Vertrag).
Er ist ein Dauerschuldverhältnis und als Rahmenvertrag konzipiert. Die Warenbezüge beruhen auf eigenständigen Kaufverträgen.
Der Alleinvertriebsvertrag enthält Elemente folgender Verträge:
- Sukzessivliefervertrag
- = Kaufvertrag mit Pflicht zur sukzessiven Lieferung durch den Verkäufer und (sukzessiver) Abnahme- und Zahlungspflicht des Käufers
- Bezugsrecht des Abnehmers mit Recht auf exklusive Gebietszuweisung und Pflicht zur Vertriebsförderung