Der Trödler handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht so der Kommissionär, der jeweils zwar in eigenem Namen handelt, aber die Geschäfte auf fremde Rechnung tätigt.
Zum Mäkler:
Der Kommissionär schließt auch Geschäfte ab.
Zum Abschlussagenten:
Dieser schließt Verträge als direkter Stellvertreter ab. Der Kommissionär handelt hingegen als indirekter Stellvertreter und nicht im Dauerschuldverhältnis.
Zum Alleinvertriebsvertrag:
Der Alleinvertriebshändler wird in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig.