Informationen zum Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag in der Schweiz
Arten der Kommissionsverträge
Das Gesetz unterscheidet folglich zwischen:
Einkaufskommissionär (der mit dem Einkauf von beweglichen Sachen oder Wertpapieren betraut ist)
Verkaufskommissionär (welcher mit dem Verkauf dieser Güter beauftragt ist)
Spediteur (Siehe zum Speditionsvertrag Ziffer 4)
Bei der Kommission handelt es sich um einen besondere Art des entgeltlichen Auftrags. Eine Nähe zum Werkvertrag ergibt sich dadurch, dass die Provision erfolgsabhängig ist (gewissermaßen ein verkappter Werkvertrag).
Zwischen dem Dritten und dem Kommittenten entsteht kein Vertragsverhältnis, da der Kommissionär als indirekter Stellvertreter tätig wird. Sie brauchen sich nicht einmal zu kennen.