Informationen zum Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag in der Schweiz
Abgrenzungen
Abgrenzungen
Zum Arbeitsvertrag
Im Gegensatz zum Arbeitnehmer ist der Franchisenehmer als Selbständigerwerbender, mit allen Unternehmerchancen und –risiken, tätig.
Er ist nicht von Weisungen des Franchisegebers – analog eines Arbeitgebers – abhängig, wohl aber von den Systemvorgaben.
Zum Alleinvertriebsvertrag
Der Franchisenehmer handelt zwar auch in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, muss aber seine Organisation, seinen Marktauftritt und sein Personal auf die Systemvorgabe ausrichten.
Zum Auftrag und zum Agenturvertrag
Der Franchisenehmer handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
Er ist weder direkter noch indirekter Stellvertreter; er verkauft die Franchising-Gegenstände oder –Dienstleistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung