Der Agent befindet sich in einem Dauerschuldverhältnis und muss im Unterschied zum Mäkler tätig werden. Der Mäkler tätigt nur einzelne, bestimmte Geschäfte.
Zum Kommissionsvertrag:
Der Kommissionär schließt Verträge ab. Sein Tätigkeitsgebiet ist auf bewegliche Sachen und Wertpapiere beschränkt.
Zum einfachen Auftrag:
Dieser wird dann angenommen, wenn der Lohn des Vermittlers unabhängig vom Erfolg geschuldet ist. Der Auftrag kann auch unentgeltlich sein und der Beauftragte ist zum Tätigwerden verpflichtet.