Den Auftraggeber trifft eine Informationspflicht über alles was zum Zustandekommen des Vertrags relevant ist.
Er muss die Voraussetzungen schaffen, damit dem Mäkler eine erfolgreiche Tätigkeit möglich wird.
Beispiel Information:
„Mit X und Y habe ich in der Zwischenzeit einen Termin gemacht“ oder „ Z schließe ich als Vertragspartner aus“