Informationen zum Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag in der Schweiz
Beendigung
Mit Vertragsabschluss oder wenn der Mäklervertrag befristet ist mit Ablauf der Frist.
Analog OR 404 aus dem Auftragsrecht, ist nicht „unzeitige“ Beendigung des Vertragsverhältnisses möglich.
Trotz jederzeitiger Vertragsbeendigung bleibt der Lohnanspruch des Mäklers für bereits erfolgte Vermittlungen und für weitere Geschäftsabschlüsse, die auf seine Vorleistungen zurückzuführen sind bestehen.