Es sind 3 Arten von Mäklerfunktionen zu unterscheiden:
- Nachweismäkler (welcher dem Auftraggeber eine Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachweist)
- Vermittlungsmäkler (welcher den Vertragsabschluss aktiv über den blossen Nachweis einer Abschlussgelegenheit hinaus fördert)
- Zuführungsmäkler (welcher die Parteien neben dem Nachweis eines und dem Hinwirken auf einen Abschluss auch zusammenführt)
Ohne besonderen Auftrag ist der Mäkler nicht zum Vertragsschluss im Namen des Auftraggebers ermächtigt.