Informationen zum Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag in der Schweiz
Sorgfalts- und Treuepflicht
Die Sorgfalts- und Treuepflicht entspricht derjenigen im Auftragsrecht (OR 398 i.V.m. 321 d f.) Wird der Mäkler also aus Sicht der Interessenlage der Auftraggeberin unsachgerecht oder unsorgfältig tätig, so verletzt dies seine Sorgfaltspflicht und damit den geschlossenen Mäklervertrag.
Wird der Mäkler für einen Auftraggeber tätig, so muss er also immer die Interessen dessen verfolgen und diesen über wichtige Fakten seines Handelns informieren.